Soziales

Ein Kündigungsschreiben des Arbeitgebers, der Verwaltungsakt einer Behörde, eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, ein gerichtlicher Strafbefehl, ein Verfahren über das Sorgerecht für die Kinder – all dies sind Beispiele, die in der Regel keinen Aufschub dulden, da ansonsten Fristversäumnisse drohen können.

Deshalb unser Angebot:

Vereinbaren Sie mit uns einen Besprechungstermin.
Wir beraten Sie gerne über die Rechtslage und die mögliche weitere Vorgehensweise.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können wir gegebenenfalls deren Deckungszusage einholen.

In vielen Fällen kann auch eine Beiordnung als Pflichtverteidiger (bei Strafsachen) oder eine Finanzierung über die staatliche Prozesskostenhilfe erfolgen. Hierdurch können gegebenenfalls Kosten für den Mandanten vermieden werden.


Alexanderstraße 105
70182 Stuttgart
Deutschland

www.kanzlei-tjs.de